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Saturday, 3 November 2007

Rechtsstreit: Edelleute von heute


Warum Adelstitel in Österreich im Zweifelsfall wieder zulässig sind.

Jahrhunderte regierte er das Land und seine Bürger. Heute geht es ihm anscheinend schlecht, dem Adel. „In der Schule habe ich mich sogar geprügelt, weil die Geschichtslehrerin gesagt hat, meine Vorfahren seien am Ersten Weltkrieg Schuld gewesen“, erzählt Stephan Hohenberg, Nachfahre der Habsburger, über den „angefeindeten“ Stand, dem er angehört.


Hohenberg ist Vorsitzender der „Vereinigung der Edelleute in Österreich“. Und ebendieser Verein gab den Anstoß dazu, dass die Adelstitel in Österreich, seit 1919 abgeschafft, wieder zulässig sind, wie die Publizistin Gudula Walterskirchen in ihrem neu aufgelegten Buch „Adel in Österreich heute“ schildert.

Im November 2005 war im Nachrichtenmagazin „profil“ ein Artikel über die „Vereinigung der Edelleute“ (V.E.Ö.) erschienen. Nicht ohne Folgen. Die SPÖ-Abgeordneten Hannes Jarolim, Christian Puswald und Peter Wittmann brachten daraufhin eine Anfrage an das Innenministerium ein: Sie stießen sich daran, dass die Gründungsmitglieder bei der Gründung des Vereins zu ihren Namen auch die Adelstitel anfügten. Genehmigt worden waren die Statuten im Frühjahr 2005 von der Bundespolizeidirektion Wien. Laut Statut können Personen Mitglieder des Vereins werden, „die zur Führung eines Adelstitels gemäß dem geltenden Adelsrecht berechtigt sind“.

Die SP-Mandatare wiesen zudem daraufhin, dass die V.E.Ö. eine Neuauflage einer Vereinigung von Monarchisten (gegründet 1914) sei, die 1938 (!) verboten wurde. Originalzitat: „Seit dem Verbot im Jahre 1938 wurde die Erteilung einer Genehmigung für einen solchen Verein stets versagt. Nun jedoch wird die Praxis völlig geändert.“ An die damalige Innenministerin Liese Prokop wurde noch die persönliche Frage hinzugefügt, ob die Genehmigung des Vereins etwas mit ihrer Ehrung durch die monarchistische Verbindung Elisabethina zu tun habe.

Im Februar 2006 folgte die Antwort des Innenministeriums: Auch wenn Adelsbezeichnungen in den Vereinsstatuten verwendet worden seien, sei hier eine „mit der österreichischen Rechtsordnung vereinbare Auslegung möglich“. Dennoch erhielt die V.E.Ö. am 16. Februar 2006 den Bescheid, dass der Verein aufgelöst sei: Die Vereinstätigkeit stimme mit den Statuten nicht überein. Einige Vertreter des Vereins seien österreichische Staatsbürger und damit nicht zum Führen eines Adelstitels berechtigt.

Erfolgreicher Einspruch
Die V.E.Ö. beeinspruchte den Bescheid – mit Erfolg. Im November 2006 teilte die Vereinsbehörde mit, dass das Verfahren zur Einstellung der Vereinsauflösung eingestellt sei. Begründung: Die Mitglieder der V.E.Ö. seien laut Adelsaufhebungsgesetz 1919 zwar nicht öffentlich zur Führung eines Adelstitels berechtigt, sie würden aber weiterhin dem „historischen Adel“ angehören. Im Zweifel seien die Statuten im Sinne der Vereinsfreiheit auszulegen. „Somit wurde von einer österreichischen Behörde erstmals in der 2. Republik anerkannt, dass es noch einen österreichischen Adel gibt“, resümiert Autorin Walterskirchen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2007)

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