Two thousand guests are to attend the ceremony
The guest list and seating plan for Prince William's wedding to Kate Middleton have been revealed.
Close family members are to sit nearest to the royal couple as they take their vows on Friday at Westminster Abbey.
The Queen, accompanied by the Duke of Edinburgh, Prince Charles, the Duchess of Cornwall and Prince Harry will sit in the front row.
Celebrity guests include Sir Elton John, David and Victoria Beckham and Rowan Atkinson.
Miss Middleton's mother Carole will sit directly opposite the Queen, next to her husband Michael and her son James.
The remaining places on the Middletons' front row are yet to be confirmed.
Celebrity guests
Westminster Abbey is essentially two churches, said the BBC's Royal correspondent Nicholas Witchell.
Those sitting near the high altar will have the best view of the marriage while guests in the nave would see very little, he said.
Democracy may not be an obvious subject on the minds of David Cameron and Nick Clegg, as they sit in their top hat and tails in the ancient abbey.
But it might arise when they glance around at their fellow guests.
Close by will be the senior representatives of two countries which have recently clamped down on pro-democracy protests - the Crown Prince of Bahrain and the King of Swaziland.
They are two of the 46 foreign royals who've been invited. There'll be six kings and five queens - all have titles, not all still possess thrones.
There'll also be reminders of the price of the pursuit of democracy. The sister of one soldier killed in Iraq; the widow of another who died in Afghanistan; and a Lance Corporal with burns to much of his body will be in the congregation.
Follow Peter Hunt on TwitterRoyal wedding guest list
The wedding will see 2,000 guests pack into the 1,000-year-old Abbey.
Among those attending will be Olympic swimming star Ian Thorpe, who recently announced that he was coming out of retirement to compete in London in 2012.
Prince William met the sportsman when he visited Australia last year and he is now a supporter of the swimmer's charity, Thorpe's Fountain for Youth.
Other sports personalities attending will be former England rugby coach Sir Clive Woodward, Sir Trevor Brooking, a Football Association colleague of the Prince who is the body's president, and Welsh rugby player Gareth Thomas.
Service personnel also feature heavily in the guest list.
Squadron Leader Paul Bolton, from RAF Valley in Anglesey, North Wales, where the prince is based as an RAF search and rescue helicopter pilot has been invited.
Prince William has invited members of the families of two close friends and colleagues from Sandhurst who died on active service.
Holly Dyer, the sister of 2nd Lieutenant Joanna Dyer, who was killed by a bomb in Iraq in 2007, and Susie Roberts, the widow of William's Sandhurst platoon commander Major Alexis Roberts, killed four years ago in Afghanistan, will both be in the congregation.
Spencer family
Next to the Middletons will be members of the Spencer family including Lady Sarah McCorquodale, the sister of William's mother, Diana, Princess of Wales.
Continue reading the main story Guide to the Royal wedding
Wedding route360 tour of Westminster AbbeyEtiquette guideGuided tour of processional routeSchedule for the day Lady Anne Wake-Walker, Diana's aunt; Lord Fellowes and Lady Jane Fellowes, Diana's brother-in-law and sister; and Earl Spencer will be seated alongside her.
Foreign dignitaries and diplomats will sit in the South Transept which is directly to the side.
Forty-six foreign royals will be in attendance, including the Prince of Bahrain, whose country was recently criticised by Foreign Secretary William Hague for its human rights record.
Prime Minister David Cameron and other cabinet members and Ed Miliband, Labour leader will sit in the south side of the Abbey behind the choir.
Seated behind the choir will be faith representatives and friends of the bride and groom.
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Saturday, 23 April 2011
Royal wedding: Westminster Abbey seating plan revealed
Sotheby's Exceptional Jewels & Precious Objects formerly in the Collection of The Duchess of Windsor
Auf dem Weg zur Hochzeit - Die Royals und wir
Am 29. April heiraten Kate und William
nachtstudio
In Deutschland ist gerade einmal ein lächerliches halbes Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung adlig.
Informationen zu den Gästen:Walter Demel, Christine Gräfin von Brühl, Ulrike Grunewald, Karina Urbach Und doch werden Berichte, Anekdoten und Geschichten aus den adeligen Häusern gerne gehört, gesehen und gelesen. Der Medienhype um die Adligen und ihr Tun ist groß und ist im Zuge der um sich greifenden Medialisierung und der damit verbundenen Aufklärung keineswegs kleiner geworden.
William und Kate
Die bevorstehende Hochzeit von Kate und William soll gemäß den erwarteten Zuschauerzahlen neue Maßstäbe setzen: 2,5 Milliarden Zuschauer erwartet man weltweit. Was spielt es dabei für eine Rolle, ob die Briten dieser Hochzeit skeptisch gegenüberstehen? - Die Welt wird teilhaben an der perfekten Inszenierung, die Träume vieler Mädchen werden sich auf die noch verbleibenden blaublütigen Junggesellen richten und auch die größten Anti-Royalisten werden sich der Präsenz des Ereignisses in den Medien nicht entziehen können.
Dabei ist es ja keinesfalls so, dass alle, die diese Hochzeit bejubeln, die Monarchie als natürliche Regierungeform rehabilitiert sehen wollen. Was fasziniert die Menschen rund um den Globus an dem englischen Königshaus, das ja neben all dem Glamour auch immer wieder mit handfesten Skandalen aufwartet.
Noblesse oblige
Adel verpflichtet: Das weiß jeder. Aber wozu eigentlich? Zur Religion? Zu karitativem Engagement? Zur Pflege des kulturellen Erbes und somit zu Tradition? Zur Familiengeschichte? Auf jeden Fall handelt es sich um eine andere Lebensform, als sie die meisten Menschen leben. Werte wie Kontinuität und Nachhaltigkeit werden in Adelskreisen hochgehalten.
Hat das auch die Begeisterung für Karl Theodor zu Guttenberg begründet? War er als Politiker wirklich anders als seine bürgerlichen Kollegen? Wird man seine kindlichen Prägungen auch dann nicht los, wenn man sich dem Adel, zum Beispiel durch unstandesgemäße Hochzeit entzieht? Und umgekehrt, bleiben einem die adligen Umgangsformen verschlossen, wenn man sie nicht von Kindesbeinen an in Schlössern, Internaten und Reitställen erlernt hat?
Dieses und anderes fragt Volker Panzer seine Gäste in der kommenden nachtstudio-Sendung zu nächtlicher Stunde.
Buchtipps der Redaktion:
Xenia Prinzessin von Sachsen: Xenia - Aus dem Leben einer Prinzessin im 21. Jahrhundert,Schwarzkopf & Schwarzkopf: Berlin 2011
Eduard von Habsburg-Lothringen: Wo Grafen schlafen. Was ist wo im Schloss und warum?, C.H.Beck: München 2011-03-29
Eckart Conze und Monika Wienfort (Hg.): Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Böhlau: Köln 2004
Eckart Lohse und Markus Wener: Guttenberg Biografie, Droemer: München 2011
The Prince of Wales mit Tony Juniper & Ian Skelly: Harmonie. Eine neue Sicht unserer Welt, Riemann: München 2010
Alexander von Schönburg: Alles, was sie schon immer über Könige wissen wollten, aber nie zu fragen wagten, Rowohlt: Berlin 2008
Anna von Bayer: Karl-Theodor zu Guttenberg. Aristokrat, Politstar, Minister, Fackelträger: Köln 2010
Hinweise zur nächsten Sendung:
Das nächste nachtstudio wird am 1. Mai 2011 ausgestrahlt. Volker Panzer wird dann u.a. mit dem Soziologen Klaus Dörre, der Chefredakteurin des Wirtschaftsmagazins brandeins Gabiele Fischer und dem Journalisten Holm Friebe über verschiedene Perspektiven von Arbeit diskutieren.
Mit Material von ZDF © ZDF 2011
nachtstudio
In Deutschland ist gerade einmal ein lächerliches halbes Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung adlig.
Informationen zu den Gästen:Walter Demel, Christine Gräfin von Brühl, Ulrike Grunewald, Karina Urbach Und doch werden Berichte, Anekdoten und Geschichten aus den adeligen Häusern gerne gehört, gesehen und gelesen. Der Medienhype um die Adligen und ihr Tun ist groß und ist im Zuge der um sich greifenden Medialisierung und der damit verbundenen Aufklärung keineswegs kleiner geworden.
William und Kate
Die bevorstehende Hochzeit von Kate und William soll gemäß den erwarteten Zuschauerzahlen neue Maßstäbe setzen: 2,5 Milliarden Zuschauer erwartet man weltweit. Was spielt es dabei für eine Rolle, ob die Briten dieser Hochzeit skeptisch gegenüberstehen? - Die Welt wird teilhaben an der perfekten Inszenierung, die Träume vieler Mädchen werden sich auf die noch verbleibenden blaublütigen Junggesellen richten und auch die größten Anti-Royalisten werden sich der Präsenz des Ereignisses in den Medien nicht entziehen können.
Dabei ist es ja keinesfalls so, dass alle, die diese Hochzeit bejubeln, die Monarchie als natürliche Regierungeform rehabilitiert sehen wollen. Was fasziniert die Menschen rund um den Globus an dem englischen Königshaus, das ja neben all dem Glamour auch immer wieder mit handfesten Skandalen aufwartet.
Noblesse oblige
Adel verpflichtet: Das weiß jeder. Aber wozu eigentlich? Zur Religion? Zu karitativem Engagement? Zur Pflege des kulturellen Erbes und somit zu Tradition? Zur Familiengeschichte? Auf jeden Fall handelt es sich um eine andere Lebensform, als sie die meisten Menschen leben. Werte wie Kontinuität und Nachhaltigkeit werden in Adelskreisen hochgehalten.
Hat das auch die Begeisterung für Karl Theodor zu Guttenberg begründet? War er als Politiker wirklich anders als seine bürgerlichen Kollegen? Wird man seine kindlichen Prägungen auch dann nicht los, wenn man sich dem Adel, zum Beispiel durch unstandesgemäße Hochzeit entzieht? Und umgekehrt, bleiben einem die adligen Umgangsformen verschlossen, wenn man sie nicht von Kindesbeinen an in Schlössern, Internaten und Reitställen erlernt hat?
Dieses und anderes fragt Volker Panzer seine Gäste in der kommenden nachtstudio-Sendung zu nächtlicher Stunde.
Buchtipps der Redaktion:
Xenia Prinzessin von Sachsen: Xenia - Aus dem Leben einer Prinzessin im 21. Jahrhundert,Schwarzkopf & Schwarzkopf: Berlin 2011
Eduard von Habsburg-Lothringen: Wo Grafen schlafen. Was ist wo im Schloss und warum?, C.H.Beck: München 2011-03-29
Eckart Conze und Monika Wienfort (Hg.): Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Böhlau: Köln 2004
Eckart Lohse und Markus Wener: Guttenberg Biografie, Droemer: München 2011
The Prince of Wales mit Tony Juniper & Ian Skelly: Harmonie. Eine neue Sicht unserer Welt, Riemann: München 2010
Alexander von Schönburg: Alles, was sie schon immer über Könige wissen wollten, aber nie zu fragen wagten, Rowohlt: Berlin 2008
Anna von Bayer: Karl-Theodor zu Guttenberg. Aristokrat, Politstar, Minister, Fackelträger: Köln 2010
Hinweise zur nächsten Sendung:
Das nächste nachtstudio wird am 1. Mai 2011 ausgestrahlt. Volker Panzer wird dann u.a. mit dem Soziologen Klaus Dörre, der Chefredakteurin des Wirtschaftsmagazins brandeins Gabiele Fischer und dem Journalisten Holm Friebe über verschiedene Perspektiven von Arbeit diskutieren.
Mit Material von ZDF © ZDF 2011
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Royal Wedding
Friday, 22 April 2011
BREAKING NEWS - Prince William and Kate Middleton - Honeymoon in Australia
An anonymous top official from the Palace told NN that "Prince William and Kate Middleton will spend their honeymoon in Australia" after their wedding on Friday in London.
The couple will follow in Prince of Wales' footsteps.
William and Kate will spend their wedding night at Buckingham Palace. On Saturday, the couple will head to Balmoral before setting off for an Australian honeymoon.
There have been already a number of secret calls on behalf of the couple arranging specific requirements during their stay.
The Palace declined to make any official comment yet.
The couple will follow in Prince of Wales' footsteps.
William and Kate will spend their wedding night at Buckingham Palace. On Saturday, the couple will head to Balmoral before setting off for an Australian honeymoon.
There have been already a number of secret calls on behalf of the couple arranging specific requirements during their stay.
The Palace declined to make any official comment yet.
Thursday, 21 April 2011
Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als “nichtadelig” bezeichnet werden
OLG Frankfurt a.M.: Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als “nichtadelig” bezeichnet werden
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
§§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als “nichtadelig” bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle.
Mit der Formulierung „nichtadeliger Namensträger” wolle der Verfügungsbeklagte zum Ausdruck bringen, dass der Verfügungskläger zwar für beide von ihm geführten Namen den Adelstitel „von” bzw. „Prinz” führe, in Wirklichkeit aber nichtadeliger Herkunft sei. Im genealogischen Sinn sei ein „nichtadeliger Namensträger” derjenige, der durch Adoption, nichteheliche Geburt, Einbenennung, Legitimation, Namensänderung oder Eheschließung einen adeligen Namen erworben habe. Dies ergebe sich aus zahlreichen Veröffentlichungen, die der Verfügungsbeklagte in erster Instanz vorgelegt habe. Die Personen, die durch Adoption ein Adelsprädikat erworben hätten, würden als „Pseudoadelige” oder „Nichtadelige Namensträger” bezeichnet. In die klassischen Adelsverzeichnisse würden nur Personen aufgenommen, die dem sogenannten historischen Adel angehörten, also von Geburt an den Adelstitel führten. Dies seien Personen, die durch eheliche Geburt den Namen im Mannesstamme erhielten. Genealogisch sei es deshalb zutreffend, wenn der Verfügungskläger als „nichtadeliger Namensträger” bezeichnet werde, da er das Adelsprädikat durch Adoption und nicht kraft ehelicher Geburt erworben habe. Das Adelsprädikat in seinem weiteren Namen „von A-B” habe er ebenfalls nicht durch eheliche Geburt erworben. Vielmehr solle einer seiner Vorfahren ein uneheliches Kind eines Herrn von B gewesen sein.
Der Verfügungskläger führe beide Namen mit Adelsprädikaten und erwecke damit den Eindruck adeliger Herkunft. Er betreibe auch zahlreiche Firmen, die große und bekannte Namen wie „Goethe” oder „Schiller” als Firmenbestandteile enthielten. Die Verwendung großer Namen sei deshalb Teil der Selbstdarstellung des Verfügungsklägers als Verleger, Autor und Unternehmer. Als Inhaber einer Mediengruppe stehe der Verfügungskläger auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Durch die Verwendung mehrerer Namen und Namen mit Adelstiteln, obwohl er bei der Geburt nur einen Namen ohne Adelstitel gehabt habe, habe der Verfügungskläger selbst zum Ausdruck gebracht, dass er großen Wert auf mehrere Namen mit Adelstiteln lege. Er sei an diesen Titeln sogar so stark interessiert, dass er sein Verfahren zur Führung des Namens „A-von B” bis zum Bundesverfassungsgericht geführt habe. Da der Verfügungskläger eine in der Öffentlichkeit umstrittene Persönlichkeit sei, müsse auch davon ausgegangen werden, dass auch die Öffentlichkeit ein Interesse an der Berechtigung der Namensführung habe.
Source: www.damm-legal.de
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
§§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als “nichtadelig” bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle.
Mit der Formulierung „nichtadeliger Namensträger” wolle der Verfügungsbeklagte zum Ausdruck bringen, dass der Verfügungskläger zwar für beide von ihm geführten Namen den Adelstitel „von” bzw. „Prinz” führe, in Wirklichkeit aber nichtadeliger Herkunft sei. Im genealogischen Sinn sei ein „nichtadeliger Namensträger” derjenige, der durch Adoption, nichteheliche Geburt, Einbenennung, Legitimation, Namensänderung oder Eheschließung einen adeligen Namen erworben habe. Dies ergebe sich aus zahlreichen Veröffentlichungen, die der Verfügungsbeklagte in erster Instanz vorgelegt habe. Die Personen, die durch Adoption ein Adelsprädikat erworben hätten, würden als „Pseudoadelige” oder „Nichtadelige Namensträger” bezeichnet. In die klassischen Adelsverzeichnisse würden nur Personen aufgenommen, die dem sogenannten historischen Adel angehörten, also von Geburt an den Adelstitel führten. Dies seien Personen, die durch eheliche Geburt den Namen im Mannesstamme erhielten. Genealogisch sei es deshalb zutreffend, wenn der Verfügungskläger als „nichtadeliger Namensträger” bezeichnet werde, da er das Adelsprädikat durch Adoption und nicht kraft ehelicher Geburt erworben habe. Das Adelsprädikat in seinem weiteren Namen „von A-B” habe er ebenfalls nicht durch eheliche Geburt erworben. Vielmehr solle einer seiner Vorfahren ein uneheliches Kind eines Herrn von B gewesen sein.
Der Verfügungskläger führe beide Namen mit Adelsprädikaten und erwecke damit den Eindruck adeliger Herkunft. Er betreibe auch zahlreiche Firmen, die große und bekannte Namen wie „Goethe” oder „Schiller” als Firmenbestandteile enthielten. Die Verwendung großer Namen sei deshalb Teil der Selbstdarstellung des Verfügungsklägers als Verleger, Autor und Unternehmer. Als Inhaber einer Mediengruppe stehe der Verfügungskläger auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Durch die Verwendung mehrerer Namen und Namen mit Adelstiteln, obwohl er bei der Geburt nur einen Namen ohne Adelstitel gehabt habe, habe der Verfügungskläger selbst zum Ausdruck gebracht, dass er großen Wert auf mehrere Namen mit Adelstiteln lege. Er sei an diesen Titeln sogar so stark interessiert, dass er sein Verfahren zur Führung des Namens „A-von B” bis zum Bundesverfassungsgericht geführt habe. Da der Verfügungskläger eine in der Öffentlichkeit umstrittene Persönlichkeit sei, müsse auch davon ausgegangen werden, dass auch die Öffentlichkeit ein Interesse an der Berechtigung der Namensführung habe.
Source: www.damm-legal.de
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